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Etsy & AmazonFormulierungsbeispiele

GPSR-Sicherheitshinweise formulieren: Aufbau und Beispiele für Handmade

Etsy und Amazon fragen nach Warn- und Sicherheitsinformationen. Hier sehen Sie, wann Hinweise nötig sind, wie ein brauchbarer Hinweis aufgebaut ist und wie das für typische Handmade-Produkte aussehen kann — als Entwurf zum Anpassen.

Keine Rechtsberatung · Recherche-Stand: Oktober 2026

Grundlage: Verordnung (EU) 2023/988, Art. 9 Abs. 2, 6 und 7 sowie Art. 19 lit. d. Die Beispiele sind Formulierungsvorschläge, keine Konformitätsbewertung. Sie ersetzen keine Pflichten aus anderen Vorschriften (z. B. REACH, CLP, Spielzeug, Textilkennzeichnung).

Wann Sicherheitshinweise nötig sind

Hersteller müssen ihrem Produkt klare Anweisungen und Sicherheitsinformationen in einer für Verbraucher leicht verständlichen Sprache beifügen (Art. 9 Abs. 7). Das gilt nicht, wenn das Produkt auch ohne solche Informationen sicher und wie vorgesehen verwendet werden kann. Welche Risiken bestehen, klären Sie vorher in Ihrer internen Risikoanalyse (Art. 9 Abs. 2). Im Online-Angebot müssen die Hinweise ebenfalls stehen (Art. 19 lit. d).

Aufbau in fünf Bausteinen

  1. 1. Zweck und Zielgruppe

    Wofür ist das Produkt gedacht, für wen nicht? Beispiel: „Dekorationsartikel für Erwachsene, kein Spielzeug.“
  2. 2. Konkrete Gefahr, Folge, Vermeidung

    Statt pauschal „Vorsicht!“: Was kann passieren, und wie vermeidet man es? Beispiel: „Enthält Kleinteile, die verschluckt werden können. Von Kindern fernhalten.“
  3. 3. Gebrauch, Montage, Pflege

    Nur was für die sichere Verwendung nötig ist, z. B. Befestigung, Innen/Außen, Reinigung.
  4. 4. Wann nicht mehr verwenden

    Zum Beispiel bei Beschädigung, losen Teilen oder Hautreaktionen.
  5. 5. Kontakt für Sicherheitsfragen

    Hersteller mit Postanschrift und E-Mail — auf dem Produkt, der Verpackung oder einer Begleitunterlage (Art. 9 Abs. 6 GPSR).

Beispiele zum Anpassen

Jedes Beispiel ist ein Entwurf. Prüfen Sie jeden Satz gegen Ihr konkretes Produkt und streichen Sie, was nicht zutrifft.

Keine Beispiele für Kosmetik, Kerzen/Wax Melts (CLP), Spielzeug, Elektronik oder Lebensmittelkontakt — dort gelten eigene Kennzeichnungsregeln. Übersicht: Nischen mit anderem Regelwerk.

Was Sie vermeiden sollten

Wo die Hinweise im Marktplatz hingehören: bei Etsy und bei Amazon.

Kostenlose Checkliste & Listing-Pack

Zur kostenlosen GPSR-Checkliste →Hersteller, ggf. verantwortliche Person, Produktkennung, Sicherheitshinweise, Kontakt — plus Nischen, für die andere Regeln gelten.

GPSR Listing-Pack

19 € einmalig inkl. 19 % USt

In Vorbereitung – noch nicht buchbar. Start geplant – Termin folgt per E-Mail (nach Bestätigung).

Geplant: Sicherheitstext-Baustein DE + EN aus Ihren Angaben, Feld-Checkliste für Etsy und Amazon, vereinfachte Vorlage zur Risikobewertung (von Ihnen auszufüllen und zu prüfen) und ein Etiketten-Textentwurf. Entwürfe zum Anpassen — keine Rechtsberatung, keine verantwortliche Person.

Warteliste — kostenlos, ohne Kaufpflicht

Kein Kauf, keine Zahlung, kein Konto. Wir speichern nur Ihre E-Mail-Adresse, den Zeitpunkt und die Version dieses Einwilligungstextes. Derzeit versenden wir noch keine E-Mails; vor der ersten Nachricht erhalten Sie einen Bestätigungslink. Details: Datenschutz.

Häufige Fragen

Braucht jedes Produkt Sicherheitshinweise?

Nein. Nach Art. 9 Abs. 7 GPSR entfallen Anweisungen und Sicherheitsinformationen, wenn das Produkt auch ohne sie sicher und wie vorgesehen verwendet werden kann. Ob das so ist, ergibt sich aus Ihrer Risikoanalyse (Art. 9 Abs. 2). Warnhinweise, die andere Vorschriften vorschreiben, bleiben bestehen.

Wo müssen die Sicherheitshinweise stehen?

Am Produkt, auf der Verpackung oder in einer Begleitunterlage — und zusätzlich im Online-Angebot (Art. 19 lit. d GPSR). Bei Etsy im Produktsicherheits-Bereich des Angebots, bei Amazon als Sicherheitsbilder oder PDF je ASIN.

Darf ich die Beispiele auf dieser Seite übernehmen?

Sie sind als Ausgangspunkt gedacht: Passen Sie jeden Satz an Ihr Produkt und Ihre Risikoanalyse an und streichen Sie, was nicht zutrifft. Die Beispiele sind keine Rechtsberatung und keine Aussage darüber, dass Ihr Produkt alle Vorschriften erfüllt.

Muss ich Normen oder Prüfzeichen im Hinweis nennen?

Die GPSR verlangt im Angebot keine Normenliste. Angewandte Normen gehören in Ihre technischen Unterlagen (Art. 9 Abs. 2 lit. b). Prüfzeichen oder „geprüft“-Aussagen nur verwenden, wenn tatsächlich eine entsprechende Prüfung stattgefunden hat.