GPSR-Sicherheitshinweise formulieren: Aufbau und Beispiele für Handmade
Etsy und Amazon fragen nach Warn- und Sicherheitsinformationen. Hier sehen Sie, wann Hinweise nötig sind, wie ein brauchbarer Hinweis aufgebaut ist und wie das für typische Handmade-Produkte aussehen kann — als Entwurf zum Anpassen.
Keine Rechtsberatung · Recherche-Stand: Oktober 2026
Grundlage: Verordnung (EU) 2023/988, Art. 9 Abs. 2, 6 und 7 sowie Art. 19 lit. d. Die Beispiele sind Formulierungsvorschläge, keine Konformitätsbewertung. Sie ersetzen keine Pflichten aus anderen Vorschriften (z. B. REACH, CLP, Spielzeug, Textilkennzeichnung).
Wann Sicherheitshinweise nötig sind
Hersteller müssen ihrem Produkt klare Anweisungen und Sicherheitsinformationen in einer für Verbraucher leicht verständlichen Sprache beifügen (Art. 9 Abs. 7). Das gilt nicht, wenn das Produkt auch ohne solche Informationen sicher und wie vorgesehen verwendet werden kann. Welche Risiken bestehen, klären Sie vorher in Ihrer internen Risikoanalyse (Art. 9 Abs. 2). Im Online-Angebot müssen die Hinweise ebenfalls stehen (Art. 19 lit. d).
Aufbau in fünf Bausteinen
1. Zweck und Zielgruppe
Wofür ist das Produkt gedacht, für wen nicht? Beispiel: „Dekorationsartikel für Erwachsene, kein Spielzeug.“2. Konkrete Gefahr, Folge, Vermeidung
Statt pauschal „Vorsicht!“: Was kann passieren, und wie vermeidet man es? Beispiel: „Enthält Kleinteile, die verschluckt werden können. Von Kindern fernhalten.“3. Gebrauch, Montage, Pflege
Nur was für die sichere Verwendung nötig ist, z. B. Befestigung, Innen/Außen, Reinigung.4. Wann nicht mehr verwenden
Zum Beispiel bei Beschädigung, losen Teilen oder Hautreaktionen.5. Kontakt für Sicherheitsfragen
Hersteller mit Postanschrift und E-Mail — auf dem Produkt, der Verpackung oder einer Begleitunterlage (Art. 9 Abs. 6 GPSR).
Beispiele zum Anpassen
Jedes Beispiel ist ein Entwurf. Prüfen Sie jeden Satz gegen Ihr konkretes Produkt und streichen Sie, was nicht zutrifft.
Modeschmuck für Erwachsene (Ohrringe, Ketten)
Schmuck für Erwachsene, kein Spielzeug. Enthält Kleinteile, die verschluckt werden können – von Kindern fernhalten. Bei Hautrötung oder Juckreiz nicht weiter tragen. Vor dem Schlafen, Schwimmen und Sport ablegen. Nicht mehr tragen, wenn Teile lose oder beschädigt sind.
Andere Regeln bleiben: Ersetzt nicht die REACH-Grenzwerte für Nickel, Blei und Cadmium (Anhang XVII). Schmuck, der für Kinder gedacht ist oder so wirkt, kann als Spielzeug gelten — dafür gilt die Spielzeugrichtlinie, nicht dieses Beispiel.
Makramee- oder Textil-Wandbehang
Dekorationsartikel, kein Spielzeug. Außerhalb der Reichweite von Kleinkindern aufhängen – lange Kordeln und Fransen können eine Strangulationsgefahr darstellen. Nicht in der Nähe offener Flammen oder Heizstrahler anbringen. Nur mit geeignetem Befestigungsmaterial für Ihre Wand aufhängen.
Andere Regeln bleiben: Für Textilerzeugnisse kann zusätzlich die Textilkennzeichnung (Faserzusammensetzung, Verordnung (EU) Nr. 1007/2011) gelten — sie ist kein Teil der GPSR-Sicherheitshinweise.
Holz-Deko (z. B. Wandschild, Aufsteller)
Dekorationsartikel für den Innenbereich, kein Spielzeug. Nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt. Mit geeignetem Befestigungsmaterial aufhängen; nicht über Schlaf- oder Sitzplätzen anbringen. Bei Splittern oder Rissen nicht weiter verwenden.
Andere Regeln bleiben: Deko, die wie Spielzeug aussieht oder Kinder anspricht, fällt schnell unter andere Regeln. Schneidebretter, Schalen und Ähnliches mit Lebensmittelkontakt sind ein eigenes Regelwerk.
Kunstdruck oder Poster (ungerahmt)
Ergibt Ihre Risikoanalyse, dass das Produkt ohne Anweisungen sicher verwendet werden kann, sind nach Art. 9 Abs. 7 GPSR keine Sicherheitsinformationen erforderlich. Bei Amazon entspricht dem die „Sicherheitsbescheinigung“. Herstellerangaben und Produktkennung bleiben trotzdem Pflicht.
Andere Regeln bleiben: Bei Rahmen mit Glas, Aufhängern oder Beleuchtung sieht die Bewertung anders aus — dann gehören passende Hinweise dazu.
Keine Beispiele für Kosmetik, Kerzen/Wax Melts (CLP), Spielzeug, Elektronik oder Lebensmittelkontakt — dort gelten eigene Kennzeichnungsregeln. Übersicht: Nischen mit anderem Regelwerk.
Was Sie vermeiden sollten
Fremde Texte 1:1 kopieren
Hinweise müssen zu Ihrem Produkt und Ihrer eigenen Risikoanalyse passen. Texte anderer Shops können zudem urheberrechtlich geschützt sein.Werbliche Sicherheitsversprechen
„100 % sicher“, „geprüft“ oder Prüfzeichen ohne tatsächliche Prüfung sind irreführend. Sicherheitshinweise informieren, sie werben nicht.Englisch für deutsche Käufer
Warn- und Sicherheitsinformationen gehören in die Sprache des Landes, in dem verkauft wird — für Deutschland also Deutsch (Art. 9 Abs. 7, Art. 19 lit. d).Unterschiedliche Texte an Produkt und Angebot
Was im Etsy- oder Amazon-Angebot steht, sollte zu Etikett oder Beilage passen.
Wo die Hinweise im Marktplatz hingehören: bei Etsy und bei Amazon.
Kostenlose Checkliste & Listing-Pack
Zur kostenlosen GPSR-Checkliste →Hersteller, ggf. verantwortliche Person, Produktkennung, Sicherheitshinweise, Kontakt — plus Nischen, für die andere Regeln gelten.GPSR Listing-Pack
19 € einmalig inkl. 19 % UStIn Vorbereitung – noch nicht buchbar. Start geplant – Termin folgt per E-Mail (nach Bestätigung).
Geplant: Sicherheitstext-Baustein DE + EN aus Ihren Angaben, Feld-Checkliste für Etsy und Amazon, vereinfachte Vorlage zur Risikobewertung (von Ihnen auszufüllen und zu prüfen) und ein Etiketten-Textentwurf. Entwürfe zum Anpassen — keine Rechtsberatung, keine verantwortliche Person.
Warteliste — kostenlos, ohne Kaufpflicht
Häufige Fragen
Braucht jedes Produkt Sicherheitshinweise?
Nein. Nach Art. 9 Abs. 7 GPSR entfallen Anweisungen und Sicherheitsinformationen, wenn das Produkt auch ohne sie sicher und wie vorgesehen verwendet werden kann. Ob das so ist, ergibt sich aus Ihrer Risikoanalyse (Art. 9 Abs. 2). Warnhinweise, die andere Vorschriften vorschreiben, bleiben bestehen.
Wo müssen die Sicherheitshinweise stehen?
Am Produkt, auf der Verpackung oder in einer Begleitunterlage — und zusätzlich im Online-Angebot (Art. 19 lit. d GPSR). Bei Etsy im Produktsicherheits-Bereich des Angebots, bei Amazon als Sicherheitsbilder oder PDF je ASIN.
Darf ich die Beispiele auf dieser Seite übernehmen?
Sie sind als Ausgangspunkt gedacht: Passen Sie jeden Satz an Ihr Produkt und Ihre Risikoanalyse an und streichen Sie, was nicht zutrifft. Die Beispiele sind keine Rechtsberatung und keine Aussage darüber, dass Ihr Produkt alle Vorschriften erfüllt.
Muss ich Normen oder Prüfzeichen im Hinweis nennen?
Die GPSR verlangt im Angebot keine Normenliste. Angewandte Normen gehören in Ihre technischen Unterlagen (Art. 9 Abs. 2 lit. b). Prüfzeichen oder „geprüft“-Aussagen nur verwenden, wenn tatsächlich eine entsprechende Prüfung stattgefunden hat.